Bürgerversammlung Garching
Alle Bürgerinnen und Bürger haben Gelegenheit, Anfragen und Anträge vorzubringen und diese entsprechend der Bayerischen Gemeindeordnung ggf. zur Abstimmung zu bringen.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben Gelegenheit, Anfragen und Anträge vorzubringen und diese entsprechend der Bayerischen Gemeindeordnung ggf. zur Abstimmung zu bringen.
Die zur Abstimmung angedachten Anträge sollten wenn möglich vorab bis spätestens 27. Oktober 2023 per Email an: oder per Post an die Stadtverwaltung Garching übersendet werden:
Stadt Garching
- Bürgerversammlung -
Rathausplatz 3
85748 Garching b. München
TAGESORDNUNG
- Begrüßung durch den Ersten Bürgermeister
- Rechenschaftsbericht des Ersten Bürgermeisters
- Grußwort des Landrates bzw. einer Stellvertretung
- Anträge und Anfragen der Bürgerinnen und Bürger
- Die Bürger haben das Wort